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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Maßgebliche Bedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit Hartmann Werbung & Textilien (nachfolgend Fa. Hartmann genannt) geschlossenen Verträge über Lieferungen und Leistungen; auch wenn sie bei späteren Verträgen mit dem gleichen Kunden nicht nochmals erwähnt werden. Sie gelten auch, wenn der Kunde, insbesondere bei der Annahme der Bestellung oder in seiner Auftragsbestätigung auf eigenen Geschäftsbedingungen verweist; es sei denn, diesen wurde von Fa. Hartmann ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Bestellungen

Bestellungen sind, sofern sie nicht von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter von Fa. Hartmann persönlich aufgenommen werden, zum Ausschluss von Fehlerquellen maschinenschriftlich einzureichen. Telefonische Bestellungen werden wegen möglicher Übermittlungsfehler nicht akzeptiert.

Für Übermittlungsfehler, z.B. auch durch undeutliche Schreibweise oder undeutliche Beschreibungen sowie bei Undeutlichkeit aufgrund schlechter Faxqualität, übernimmt Fa. Hartmann keine Haftung.

Korrekturvorlagen hat der Kunde unverzüglich zu prüfen, insbesondere auch im Hinblick auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrags. Fehler sind vom Kunden deutlich zu kennzeichnen. Die Druck- bzw. Produktionsfreigabe hat der Kunde schriftlich zu erklären.

3. Behördliche Genehmigungen, Zustimmung Dritter, Statik

Die Wirksamkeit des Vertrages ist unabhängig von dem etwaigen Erfordernis einer behördlichen Genehmigung (z.B. einer Baugenehmigung) oder der Zustimmung Dritter (z. B des Vermieters).

Der Kunde beschafft erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen auf eigene Kosten.

Das gleiche gilt für eine im Einzelfall notwendige Statik.

Für Montageaufträge ohne erforderliche Genehmigungen und/oder Zustimmung Dritter übernimmt Fa. Hartmann keine Haftung.

4. Lieferfristen

Nur schriftlich vereinbarte Lieferfristen sind verbindlich. Sie gelten ab der Vereinbarung.

Ist der Druck- bzw. Produktionsbeginn abhängig davon, dass der Kunde eine Korrekturvorlage freigibt, beginnt die Lieferfrist mit Eingang der schriftlichen Freigabeerklärung bei Fa. Hartmann.

Die Lieferfrist verlängert sich bei unvorhergesehenen Ereignissen, die nicht im Einwirkungsbereich und außerhalb des Willens von Fa. Hartmann liegen, wie z.B. Betriebsstörungen, verspätete Anlieferung durch einen Zulieferer, höhere Gewalt, entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.

Wird Fa. Hartmann auch mit der Montage beauftragt gilt:

Im Falle der Erforderlichkeit einer Baugenehmigung, der Zustimmung Dritter oder der Beibringung einer Statik läuft die Frist erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde Fa. Hartmann vom Vorliegen schriftlich in Kenntnis gesetzt hat.

Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen; es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

5. Preise

Es gilt der bei Auftragserteilung vereinbarte Preis.

Verzögert sich die Ausführung des Auftrags jedoch aus Gründen, die von Fa. Hartmann nicht zu vertreten sind, um mehr als vier Monate, behält Fa. Hartmann sich im Falle zwischenzeitlicher Materialpreis- und/oder Lohnerhöhungen eine entsprechende Preiserhöhung vor.

Wird Fa. Hartmann mit der Montage beauftragt, werden die anfallenden Kosten nach Aufwand berechnet.

Der Kunde hat jedoch den Mehraufwand zusätzlich zu bezahlen, der erforderlich wird, weil die Montage aufgrund von Fa. Hartmann bei Auftragserteilung nicht erkennbarer Umstände mehr Zeit und/oder mehr Material erfordert, als kalkuliert. Das kann z.B. der Fall sein, bei nicht tragfähigem Untergrund und dementsprechend erforderlicher Mehrleistung zur Herstellung der Tragfähigkeit oder sonstigen von Fa. Hartmann nicht zu vertretenen Verzögerungen.

6. Zahlungsbedingungen

Der Preis für das Herstellen und Beschriften von Schildern, Bannern und ähnlichen Artikeln ist bei Auftragserteilung im Voraus zu zahlen.

Bei der KFZ-Beschriftung hat die Bezahlung innerhalb einer Woche nach Auftragsbestätigung zu erfolgen; spätestens aber bei Abgabe des Fahrzeugs zur Beschriftung.

Im Übrigen sind 50 % des Preises innerhalb einer Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung zu zahlen sowie 50 % innerhalb 14 Tagen ab Zugang der Rechnung.

Fa. Hartmann steht bei nicht rechtzeitiger Zahlung ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich sämtlicher noch nicht erfüllter Leistungsverpflichtungen zu.

Skonto mit Ausnahme bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung wird nicht gewährt. Unberechtigter Skontoabzug wird von Fa. Hartmann nachgefordert.

Bei Zahlungsverzug berechnet Fa. Hartmann neben den gesetzlichen Verzugszinsen Mahnkosten von 4,50 Euro für jede Mahnung. Das Geltendmachen eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

7. Toleranzen und Mengenabweichungen

Für alle von Fa. Hartmann angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchen­üblichen oder dem Verwendungszweck angemessenen Toleranzen.

Bei Druckerzeugnissen und Werbemitteln behält Fa. Hartmann sich eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % vor.

8. Rechte bei Mängeln

Jede Ware und Leistung von Fa. Hartmann ist vom Kunden sofort nach Erhalt auf Mängel, insbes. Fehler im Text und hinsichtlich der Farbgebung zu untersuchen. Der Mangel ist Fa. Hartmann schriftlich anzuzeigen und zwar bei einem offensichtlichen Mangel innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware bzw. Abnahme der Leistung.

Bei mangelhafter Ware oder Leistung ist Fa. Hartmann wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen von Nach­besserung oder Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, eine Minderung des Preises zu verlangen, vom Vertrag zurück zutreten oder Schadensersatz zu begehren. Zu jeder Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung hat der Kunde Fa. Hartmann eine angemessene, branchenübliche Frist einzuräumen, die aber 2 Wochen nicht unterschreiten darf.

Die Ansprüche bei Mängeln verjähren 1 Jahr nach Auslieferung der Ware an den Kunden bzw. Abnahme der Leistung; soweit sie nicht nach Satz 2 früher ausgeschlossen sind.

Bei vom Kunden angelieferten, zu bedruckenden Textilien sind Mängelrechte ausgeschlossen.

9. Haftungsbeschränkung

Die Haftung ist auf Schäden beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Ein Ersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen, Gebäudeschäden und Datenverlust.

Der Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Für Schäden infolge höherer Gewalt haftet Fa. Hartmann nicht.

Für Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugen, die Bänfer zur Durchführung des Auftrags überlassen werden, haftet Fa. Hartmann ebenfalls nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Urheberrechte und Schutzrechte

Das Urheberrecht an von ihr gefertigten Entwürfen, sowie das Eigentum an den aufgrund der Entwürfe gefertigten Filmen, Datensätzen, Modellen, Zeichnungen etc. verbleibt bei Fa. Hartmann und ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Fa. Hartmann übertragbar.

Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Entwürfe und Ausführungsvorgaben bestehende gewerbliche Schutzrechte, insbes. das Urheber­recht Dritter nicht berühren, und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorlagen nicht verletzt werden.

Fa. Hartmann ist zu einer diesbezüglichen Überprüfung nicht verpflichtet. Wird Fa. Hartmann von Dritten wegen Verletzung vorgenannter Rechte in Anspruch genommen, hat der Kunde Fa. Hartmann von der Zahlungsverpflichtung im Innen- und Außenverhältnis freizustellen.

11. Eigentumsvorbehalt

Fa. Hartmann behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zu vollständigen Bezahlung vor.

12. Kündigung, Rücktritt

Kündigt der Kunde den Vertrag vor der Fertigstellung des Produkts oder tritt er unberechtigt vom Vertrag zurück, ist Fa. Hartmann berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Fa. Hartmann muss sich nur das anrechnen lassen, was an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Produktionskapazitäten erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen wurde. Diese Anrechnung beträgt 10 % der Auftragssumme. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass die Ersparnis wesentlich höher und/oder der entgangene Gewinn wesentlich niedriger ist.

13. Kundendaten

Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist bei Geschäften mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechtes 34537 Bad Wildungen.

15. Sonstiges

Alle individuellen Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftform­erfordernisses selbst.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung gilt eine angemessene Regelung, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit der Regelung bedacht worden wäre.

Bad Wildungen, im Februar 2013